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Verordnung über die Erstattung von Vollstreckungskosten vom 11. September 1984

juris-Abkürzung:VollstrKostErstV BR
Ausfertigungsdatum:11.09.1984
Gültig ab:06.10.1984
Gültig bis:30.06.2021  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1984, 229
Gliederungs-Nr:202-b-3
Verordnung über die Erstattung von Vollstreckungskosten
Vom 11. September 1984

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 2 geändert durch Verordnung vom 05.02.1991 (Brem.GBl. S. 119)

2.

§ 2 geändert durch Artikel 1 § 51 des Gesetzes vom 04.12.2001 (Brem.GBl. S. 393)

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