Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten nach § 4 des Bremischen Landes-Carsharinggesetzes vom 28. Juni 2021

Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten nach § 4 des Bremischen Landes-Carsharinggesetzes

Veröffentlichungsdatum:29.06.2021 Inkrafttreten01.07.2021
Fundstelle Brem.GBl. 2021, S. 535
Zitiervorschlag: "Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten nach § 4 des Bremischen Landes-Carsharinggesetzes vom 28. Juni 2021 (Brem.GBl. 2021, S. 535)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: CsgGZustV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:CsgGZustV BR
Ausfertigungsdatum:28.06.2021
Gültig ab:01.07.2021
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2021, 535
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten nach § 4 des Bremischen Landes-Carsharinggesetzes
Vom 28. Juni 2021
Zum 27.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1

Die Zuständigkeit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bremischen Landes-Carsharinggesetzes wird für

1.

die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 3 Absatz 2 des Bremischen Landes-Carsharinggesetzes und

2.

den Widerruf von Sondernutzungserlaubnissen nach § 3 Absatz 8 des Bremischen Landes-Carsharinggesetzes

auf das Amt für Straßen und Verkehr übertragen.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Bremen, den 28. Juni 2021

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.