|
|
Verwaltungsvorschrift zur Übernahme von Beiträgen
der Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung und
der Altersvorsorge von Tagespflegepersonen in der
Kindertagespflege
Rechtsgrundlage
Kranken- und Pflegeversicherung
Unfallversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung und private Altersvorsorge
Gesetzliche Rentenversicherung
Private Altersvorsorge
Angemessener Beitrag
Angemessene Form der Altersabsicherung
Inkrafttreten
Anhang
Gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG) regelt die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales als oberste Landesjugendbehörde durch Verwaltungsvorschrift die Leistungen in der Kindertagespflege. Diese Leistungen umfassen seit dem 1. Januar 2005 auch Beiträge zu einer Unfallversicherung, und seit dem 1. Januar 2009 hälftige Zuschüsse zu den Pflichtbeiträgen zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Kranken- und Pflegeversicherung
Seit dem 1. Januar 2009 werden Tagespflegepersonen, die bis zu fünf Kinder betreuen, als nebenberuflich Selbstständige eingestuft. Hieraus berechnet sich die Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft, wenn die beitragsfreie Familienversicherung nicht mehr greift.
Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Jugendämter Bremen oder Bremerhaven, für mindestens ein Kind Leistungen nach SGB VIII gewähren.
Die erstatteten Beiträge zählen nicht zu den einkommensteuerpflichtigen Einnahmen.
Für die Kindertagespflege besteht eine gesetzliche Unfallversicherung.
Ein angemessener Beitrag zu einer Unfallversicherung der Tagespflegeperson wird in der Kindertagespflege (§ 23 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII) bei einer geeigneten Tagespflegeperson (§ 23 Abs. 3 SGB VIII) übernommen. Als angemessen gilt der von der gesetzlichen Versicherung geforderte Mindestbeitrag. Bei den Berufgenossenschaften erfolgt die Festsetzung des Beitrages jeweils nachträglich für das vorangegangene Versicherungsjahr. Die Höhe ist dabei schwankend. Der Betrag wird immer in voller Höhe fällig, auch wenn das Pflegeverhältnis nur für einen Teil des Jahres bestand. Den Jugendämtern ist es frei gestellt, in solchen Fällen abweichend den Jahresbeitrag in einer Summe nach Vorlage der Rechnung auszuzahlen.
Die Anzahl der Tagespflegekinder hat keinen Einfluss auf die Höhe des anerkannten Betrages. Es wird nur ein Beitrag pro Kindertagespflegeperson übernommen.
Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Jugendämter Bremen oder Bremerhaven für mindestens ein Kind Leistungen nach SGB VIII gewähren.
Die gleichzeitige Gewährung von Beiträgen für die gesetzliche Unfallversicherung und eine private Unfallversicherung ist ausgeschlossen.
Eine private Unfallversicherung deckt grundsätzlich alle Unfallrisiken im häuslichen und beruflichen Bereich – einschließlich der Arbeitsunfälle aus einer Erwerbstätigkeit – ab. Ob eine Versicherung angemessen ist, richtet sich nach der Versicherungsleistung und dem Beitrag. Bei der Höhe der Erstattung wird berücksichtigt, in welchem Maße berufliche Risiken mit abgedeckt sind.
Die erstatteten Beiträge zählen nicht zu den einkommensteuerpflichtigen Einnahmen.
Gesetzliche Rentenversicherung
und private Altersvorsorge
Gesetzliche Rentenversicherung
Wenn das zu versteuernde Einkommen der Tagespflegeperson 400 € monatlich überschreitet, wird die Tagespflegeperson rentenversicherungspflichtig. Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung wird hälftig vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn Leistungen nach dem SGB VII gewährt werden.
Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Jugendämter Bremen oder Bremerhaven für mindestens ein Kind Leistungen nach SGB VIII gewähren.
Die erstatteten Beiträge zählen nicht zu den einkommensteuerpflichtigen Einnahmen Die Erstattung wird in der Regel monatlich ausbezahlt.
Fallen die Einkünfte im Jahresdurchschnitt unter 400 € monatlich, ist die Tagespflegeperson nicht mehr rentenversicherungspflichtig und es tritt die hälftige Bezuschussung einer angemessenen privaten Altersvorsorge in Kraft. Die erstatteten Beiträge zählen nicht zu den einkommensteuerpflichtigen Einnahmen.
Der Zuschuss beträgt maximal die Hälfte des Mindestbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung (zurzeit also 39,80 €).
Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Jugendämter Bremen oder Bremerhaven für mindestens ein Kind Leistungen nach SGB VIII gewähren.
Angemessene Form der Altersabsicherung
Bei einer aus öffentlichen Mitteln bezuschussten Altersvorsorge muss ausgeschlossen sein, dass in Höhe des durch die Leistungen erworbenen Anspruches, durch vorzeitigen Verbrauch der Mittel, zusätzliche öffentliche Gelder zur Sicherstellung des Bedarfes der Pflegeperson im Alter aufgewendet werden müssen.
Diese Voraussetzungen sind bei einer gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt.
Private Anlageformen gelten als angemessen, wenn sie
oder der Versicherer bescheinigt, dass
Bei privaten Anlageformen soll in der Regel zwischen dem Abschluss eines Vertrages und dem Eintritt des regulären Rentenalters ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren liegen oder bei ununterbrochener Beitragszahlung eine Garantierente von mindestens 30 € monatlich erzielt werden, um nicht rentable Vereinbarungen zu vermeiden.
Es können sowohl bereits bestehende Verträge als auch neu abgeschlossene Verträge ab Antragstellung bezuschusst werden, sofern sie die Bedingungen erfüllen. Dies wird durch Bescheinigung des Anbieters auf einem entsprechenden Formblatt nachgewiesen.
Die Verwaltungsvorschrift zur Übernahme von Beiträgen der Unfall-, Kranken-, Pflege und Rentenversicherung von Tagespflegepersonen tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig wird die vorläufige Regelung zur Übernahme von Beiträgen der Unfallversicherung und der Altersvorsorge von Kindertagespflegepersonen vom 1. Januar 2007 für diesen Personenkreis aufgehoben.
Bremen, den 18. Mai 2009
Senatorin für Arbeit, Frauen,
Gesundheit, Jugend und Soziales
Die im Anhang vorgelegten Merkblätter und Antragsformulare gelten als Muster, es können von den Jugendämter eigene Vordrucke erstellt werden.
Merkblatt zur privaten Unfallversicherung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege – Muster
Antrag auf Übernahme der Kosten einer angemessenen privaten Unfallversicherung – Muster
Merkblatt zur Kranken- und Pflegeversicherung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege – Muster