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Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2021

Veröffentlichungsdatum:02.12.2022 Inkrafttreten03.12.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 1001
Bezug (Rechtsnorm)LHO § 26
Zitiervorschlag: "Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2021 (Brem.ABl. 2022, S. 1001)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:02.12.2022
Fassung vom:02.12.2022
Gültig ab:03.12.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 26 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 1001
Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO für das Wirtschaftsjahr 2021

Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 LHO
für das Wirtschaftsjahr 2021

Gemäß Abschnitt II, Ziffer 7 Nummer 3 der Richtlinien für Betriebe nach § 26 Absatz 1 LHO der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 hat der Betriebsausschuss des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“ mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

1.
Der Betriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2021 des Wirtschaftsbetriebs „Rettungsdienst Bremerhaven“ gemäß Abschnitt II, Ziffer 7, Nummer 3 der Richtlinien für Betriebe nach § 26 Absatz 1 LHO der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 28. November 1996 fest.
2.
Der Betriebsausschuss beschließt in Bezug auf den Jahresabschluss 2021 des Wirtschaftsbetriebes „Rettungsdienst Bremerhaven“ gemäß Abschnitt II, Ziffer 7, Nummer 3 der RLBetBremerhaven, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen.

Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:

Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 1 181 357,70 € wird mit dem Verlustvortag aus dem Jahr 2020 verrechnet. Der sich nach der Verrechnung ergebende Überschuss in Höhe von 359 790,49 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2021

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2021

Anlage 3: Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2021

gez. Grantz
Oberbürgermeister
Vorsitzender des
Betriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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