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Zweite Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2010

Veröffentlichungsdatum:09.09.2010 Inkrafttreten10.09.2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 10.09.2010 bis 31.12.2010Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 448

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juris-Abkürzung: VKStBRH2V BR 2010
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VKStBRH2V BR 2010
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Zweite Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen
in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2010
Vom 11. August 2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 10.09.2010 bis 31.12.2010

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Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221) in der Fassung der Änderung vom 23. Juni 2009 (Brem.GBl. S. 207) verordnet der Magistrat:

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§ 1

In der Stadtgemeinde Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen zusätzlich zu den durch Verordnung vom 14. April 2010 (Brem.GBl. S. 313) genannten Sonntagen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes im Stadtteil Mitte am 19. September und 31. Oktober 2010 von 13.00 bis 18.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

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§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 11. August 2010

Magistrat der Stadt Bremerhaven
gez. Schulz
Oberbürgermeister

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