Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 10.09.2010 bis 31.12.2010
§ 1
In der Stadtgemeinde Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen zusätzlich zu den durch Verordnung vom 14. April 2010 (Brem.GBl. S. 313) genannten Sonntagen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes im Stadtteil Mitte am 19. September und 31. Oktober 2010 von 13.00 bis 18.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.
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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 11. August 2010
Magistrat der Stadt Bremerhaven
gez. Schulz
Oberbürgermeister
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