Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 12/2026 – Übergangs- und Ausnahmeregelungen von der Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden nach § 134 Bremisches Beamtengesetz sowie § 5 Absatz 1a Bremische Arbeitszeitverordnung und § 24 Bremische Urlaubsverordnung
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 12/2026 – Übergangs- und Ausnahmeregelungen von der Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden nach § 134 Bremisches Beamtengesetz sowie § 5 Absatz 1a Bremische Arbeitszeitverordnung und § 24 Bremische Urlaubsverordnung