Anlage L1
Anlage Aufgabenbeschreibung Land Bremen
Diese Anlage legt die Aufgaben für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung der Unterkünfte und der Beratungsprojekte für Geflüchtete im Land Bremen fest. Die nachfolgende Auflistung ist nicht abschließend.
A. Betreuung von Unterkünften
I. Tätigkeitsbeschreibung – Einrichtungsleitung Landesaufnahmestelle (LASt)
- 1.
- •
Sicherstellung des reibungslosen Betriebsablaufs der Einrichtung
- •
Steuerung des internen Aufnahmeprozesses
- •
Koordination personeller, organisatorischer und sicherheitsrelevanter Abläufe
- •
Einhaltung behördlicher Vorgaben und interner Standards
- •
Vertretung der Einrichtung nach innen und außen; zentrale Ansprechperson für Behörden, Fachstellen, Sicherheitsdienste und medizinische Stellen
- •
Vernetzungsarbeit im Stadtteil und mit kooperierenden Institutionen inklusive der Organisation von Veranstaltungen, Projekten und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Behörde
- •
Delegation von Aufgaben sowie Sicherstellung einer übersichtlichen Verwaltungs- und Dokumentationsstruktur
- •
Fachliche Weiterentwicklung der Einrichtung
- 2.
- •
Begleitung der Fallsteuerung in Krisensituationen nach behördlichen Vorgaben und Abstimmung (medizinisch, psychisch, sozial)
- •
Einleitung und Koordination von Notfallmaßnahmen nach behördlicher Abstimmung
- •
Konfliktvermittlung zwischen Bewohnenden, Mitarbeitenden und externen Stellen
- •
Durchsetzung der Hausordnung und Ausübung des Hausrechts
- •
Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen und Einleitung notwendiger Schritte in Zusammenarbeit mit Fachkräften
- 3.
- •
Verweisberatung an klientelorientierte Beratungsangebote
- •
Unterstützung bei der Bewältigung individueller Problemlagen und Koordination spezifischer Hilfen (z. B. Schwangerschaft, Behinderung)
- •
Langfristige Einzelfallbegleitung bei komplexen Problemlagen
- •
Umsetzung von Maßnahmen zum Gewaltschutz, Jugendschutz und Kindeswohl
- •
Förderung kultursensibler Haltungen und Integration in die Einrichtung
- 4.
- •
Anleitung, Motivation und fachliche Begleitung des Teams
- •
Durchführung strukturierter Gespräche mit Mitarbeitenden
- •
Organisation von Supervision und Fortbildungen
- 5.
- •
Steuerung und Qualitätskontrolle von Sicherheitsdienst, Reinigung, Catering, Handwerkern und Hausmeister:innen
- •
Meldung von Schäden, Mängeln und Ausrüstungsbedarf an die zuständige Wohnungsbaugesellschaft bzw. Hausverwaltung
- •
Durchführung von Neuanschaffungen in Absprache mit der Fachbereichsleitung.
- 6.
- •
Mitwirkung bei der Kontrolle von Brandschutz-, Hygiene- und Sicherheitsvorgaben
- •
Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsmaßnahmen
- •
Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung von Schutzkonzepten
- •
Organisation von Schulungen (z. B. Brandschutz, QM-Standards)
- 7.
- •
Planung und Kontrolle des Einrichtungsetats inklusive der Verwaltung von Inventar, interner Lagerbestände und Sachmitteln
- •
Nutzung und Pflege der Datenbanken (BQM/QMM - Bewohnendenakten).
- •
Erstellung von Sonderberichten auf Anforderung der Fachstelle oder Behörden
II. Tätigkeitsbeschreibung – Pädagogische Mitarbeiter:in Integration/Betreuung – Landesaufnahmestelle (LASt)
- 1.
- •
Mithilfe/Unterstützung bei der Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs in Absprache mit Einrichtungsleitung und Team
- •
Teilnahme an internen und externen Sitzungen sowie Moderation und Protokollführung bei Teamsitzungen
- •
Bearbeitung behördlicher Abfragen und Erstellung von Statistiken
- •
Vernetzungsarbeit im Stadtteil und mit kooperierenden Institutionen inklusive der Organisation von Veranstaltungen, Projekten und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung
- •
Nutzung und Pflege der Datenbanken (BQM/QMM – Bewohnendenakten)
- 2.
- •
Sicherstellung der Ansprachemöglichkeit für Bewohnende im Sinne einfacher Beratung und Hilfestellung
- •
Verweisberatung an klientelorientierte Beratungsangebote
- •
Bedarfsgerechte Betreuung von Bewohnenden in persönlichen Angelegenheiten (Grundsicherung, Gesundheit, Schule, Kindergarten, Meldeangelegenheiten, Postausgaben etc.)
- •
Hilfestellung bei der Regelung des Zusammenlebens von Menschen verschiedener Kulturkreise
- •
Proaktive Ansprache und Begleitung von isolierten oder belasteten Bewohnenden
- •
Pädagogische Begleitung zur Förderung von Integration, Eigenständigkeit und Partizipation
- •
Mitwirkung bei der Umsetzung von Schutzkonzepten sowie Einschätzung und Weiterleitung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung
- 3.
- •
Übernahme anderweitiger Tätigkeiten nach Anweisung der Einrichtungsleitung (technische oder organisatorische Tätigkeiten bei personellen Ausfällen oder Engpässen)
- •
Unterstützung in Notlagen oder Krisensituationen nach Abstimmung mit der Einrichtungsleitung
III. Tätigkeitsbeschreibung – Hausmeister:in/Haustechniker:in
Die Tätigkeit wird in Abstimmung mit der jeweiligen Hausverwaltung durchgeführt.
- 1.
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Durchführung kleinerer Reparaturen an Möbeln, Geräten und Gebäudeteilen (z. B. Türgriffe, Fenster, Zäune, Betten, Sanitäranlagen, Küchengeräte, Waschmaschinen, Trockner)
- •
Austausch von Leuchtmitteln, Kontrolle und kleinere Reparaturen an Steckdosen, Schaltern und Armaturen
- •
Durchführung von Maler-, Streich- und Ausbesserungsarbeiten sowie Renovierungen in Zimmern der Bewohnenden und Gemeinschaftsbereichen
- •
Regelmäßige Kontrollgänge durch Gebäude und über das Gelände, einschließlich gemeinschaftlich genutzter Räume und Flächen
- •
Kontrolle und ggf. Beseitigung von Schimmelbefall
- 2.
- •
Mitwirkung bei regelmäßigen Kontrollen von Heizungs-, Wasser- und Stromanlagen sowie technischen Einrichtungen
- •
Mitwirkung bei regelmäßigen Kontrollen von Notausgängen, Brandschutztüren, Rauchmeldern, Feuerlöschern und Fluchtwegen
- •
Mitwirkung in Notfällen (z. B. Stromausfall, Wasserrohrbruch, Gewaltvorfälle) sowie Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen in Absprache mit der Einrichtungsleitung
- •
Teilnahme an Fortbildungen zu Sicherheit, Brandschutz und bei Bedarf zu weiteren Themen
- •
Dokumentation und Weitergabe von Mängeln an die Hausverwaltung, enger Austausch mit externen Hausmeisterdiensten
- 3.
- •
Mitwirkung bei der Pflege und Instandhaltung der Außenanlagen, Gartenflächen, Spielplätze und Abstellräume
- •
Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Müll- und Sperrmüllentsorgung, Container- und Abfallmanagement
- •
Mitwirkung bei der Reinigung und Kontrolle von Garagen, Abflüssen, Bodensielen und ungenutzten Wasserstellen
- •
Organisation von Hof- und Putzdiensten, auch unter Einbezug der Bewohner*innen
- •
Winterdienst: Schneeräumen und Streuen
- 4.
- •
Verwaltung von Lager- und Materialbeständen, Inventarisierung und Pflege des hausinternen Lagers für Erstausstattung
- •
Schlüsselmanagement inkl. Beschaffung von Ersatzschlüsseln und Pflege von Tür- und Briefkastenbeschilderung
- •
Bestellung von Werkzeugen, Materialien und Ausstattung in Absprache mit der Einrichtungsleitung
- •
Mitwirkung bei der Dokumentation von Wartungen, Prüfsiegeln und Arbeitsabläufen
- •
Teilnahme an Dienstbesprechungen, Übergabegesprächen und Supervisionen
- •
Bei Bedarf Unterstützung bei Verwaltungstätigkeiten: Postannahme, Telefonbesetzung, Dokumentation (inkl. BQM)
- 5.
- •
Ansprechpartner:in für Bewohnende bei technischen Problemen, inkl. einfacher Beratung zu Pflege und Wartung von Wohnungen/Apartments
- •
Hilfestellung bei Wohnungsübergaben (Ein- und Auszug), inkl. Kontrolle der Zimmer bei Auszug
- •
Unterstützung bei Umzügen und Transportarbeiten
- •
Hinweise und Sensibilisierung zu Sauberkeit, Brandschutz und Nutzung der Räume
- •
Bei Bedarf Mitwirkung/Unterstützung bei Sprach- und Kulturvermittlung
- 6.
- •
Bei Bedarf Unterstützung bei besonderen Veranstaltungen (z. B. Sommerfeste, Tag der offenen Tür)
- •
Bei Bedarf Unterstützung bei der Wahrung des Gewaltschutzes in der Einrichtung
- •
Bereitschaftsdienste an Wochenenden oder Feiertagen nach Bedarf
IV. Schwerpunkteinrichtungen und Sonderaufgaben
Zur Sicherstellung einer flexiblen und bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Betreuungsangebote können Schwerpunkteinrichtungen eingerichtet werden, um zukünftig entstehende und bislang nicht abgedeckte Sonderthemen abzudecken. Sonderthemen umfassen insbesondere spezifische Betreuungs- und Unterstützungsbedarfe. Sofern erforderlich und notwendig, kann abweichend für Schwerpunkteinrichtungen und Sonderthemen (Projekte) ein Fachkräftegebot gelten. Dies ist in der jeweiligen Projektausschreibung zu begründen. Über die Aufnahme solcher Sonderthemen in die Förderung entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde im Einzelfall.
B. Beratungsprojekte für geflüchtete Menschen
Die Aufgaben der Beratung umfassen u. a. die Unterstützung und Stabilisierung von geflüchteten Menschen im Land Bremen. Zur Sicherstellung einer flexiblen und bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Beratungsangebote für Geflüchtete kann die Förderung auch auf künftig entstehende und bislang nicht abgedeckte Sonderthemen ausgedehnt werden. Sonderthemen umfassen insbesondere spezifische Beratungs- und Unterstützungsbedarfe. Sofern erforderlich und notwendig, kann abweichend für Projekte ein Fachkräftegebot gelten. Dies ist in der jeweiligen Projektausschreibung zu begründen. Über die Aufnahme solcher Sonderthemen in die Förderung entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde im Einzelfall.