Bremen, 07. Oktober 2025
Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Finanzen
Beauftragte des Ressorts für das Informationsfreiheitsgesetz
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
Betreff: Ergänzung/ Präzisierung meines !FG-Antrags - Auskunft über alle verfügbaren Jahre
(Bezug: Ihr Bescheid vom 13.09.2025)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrem Bescheid vom 13. September 2025 haben Sie mir mitgeteilt, dass im Jahr 2024 kein Verzicht auf das Aneignungsrecht nach § 928 Abs. 2 BGB erklärt wurde. Ich danke Ihnen für diese Rückmeldung.
Da mir daran gelegen ist, eine umfassende Transparenz zu erhalten, bitte ich Sie höflich um eine ergänzende Auskunft, und zwar für alle verfügbaren Jahre, gemäß meinem Auskunftsrecht nach dem BremlFG.
Ich bitte Sie daher um Auskunft in folgenden Punkten:
1. Bitte nennen Sie alle Grundstücke und Gebäude, für die das Land Bremen in allen verfügbaren Jahren einen Verzicht auf das Aneignungsrecht gemäß§ 928 Abs. 2 BGB erklärt hat. Sofern eine exakte Jahreszuordnung nicht möglich ist, genügt die Angabe eines Zeitraums, für den Akten vorliegen.
2. Falls für den genannten Zeitraum keine Verzichtserklärungen existieren: Ich bitte um eine Erklärung, wie diese Feststellung getroffen wurde. Insbesondere interessiert mich, welche Ämter, Register oder Aktenbestände durchsucht wurden (z. B. Liegenschaftsämter, Grundbuchämter, interne Register) und bis zu welchem Aktenbestand diese Prüfung erfolgte.
3. Falls Teile der Informationen als schutzbedürftig gelten oder Dritte betroffen sind, bitte ich um Angabe des rechtlichen Grundes und um Darstellung des Verfahrens gemäß § 8 BremlFG (Beteiligung Dritter).
4. Ich bitte um Übersendung der Auskunft in elektronischer Form (PDF) an meine E-Mail: [...]. Sollte der Umfang oder die Komplexität des Antrags dazu führen, dass Sie mehr Zeit benötigen, bitte ich Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Fristverlängerung samt Begründung.
5. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und führen Sie aus, dass es als Ergänzung zu meinem ursprünglichen Antrag behandelt wird.
Falls erforderlich, kann ich Ihnen meinen ursprünglichen Antrag erneut zur Verfügung stellen. Ich weise darauf hin, dass ich bei unvollständiger oder verweigerter Auskunft meine Rechte nach dem BremlFG, einschließlich des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht, prüfen werde.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung behalte ich mir vor, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre umfassende und verbindliche Auskunft und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
[...]
Ihr Antrag nach § 1 BremIFG – Auskunft über alle verfügbaren Jahre
Sehr geehrte*r [...],
im Bundesland Bremen obliegt dem Senator für Finanzen die Zuständigkeit, das Aneignungsrecht des Landes Bremen für herrenlose Grundstücke auszuüben bzw. den diesbezüglichen Verzicht zu erklären.
Wie bereits mitgeteilt, gab es im Jahr 2024 keinen Fall der Verzichtserklärung. Nach Durchsicht des elektronischen Datenmanagementsystems beim Senator für Finanzen konnte die zuständige Stelle folgende zusätzliche Informationen aus dem Datenbestand der zuvor zuständigen Arbeitseinheit ermitteln:
Im Jahr 2018 hat Bremen den Verzicht des Fiskus des Landes Bremen auf das Aneignungsrecht des herrenlosen Grundstücks Sielstraße/ Ecke Rigaer Straße, Bremerhaven (Flur 8/Flurstück 145) zugunsten der Stadt Bremerhaven erklärt.
Im Jahr 2022 hat Bremen den Verzicht des Fiskus des Landes Bremen auf das Aneignungsrecht des herrenlosen Grundstücks Kopernikusstraße 23, Bremerhaven, (Flur 89 /Flurstück 268/13), zugunsten der Stadt Bremerhaven erklärt.
Rechtsbehelfsbelehrung
[...]
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]